Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Seit dem 15. Juni 2021 ist die Registrierungsplattform für den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen freigeschaltet. Der Sonderfonds unterstützt mit seinen Programmlinien “Wirtschaftlichkeitshilfe” & “Ausfallabsicherung” die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs. Das finden wir gut und blicken optimistisch in die Zukunft!

Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis 500 bzw. 2.000 Teilnehmenden

Die Wirtschaftlichkeitshilfe greift dort, wo durch notwendige Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln weniger Publikum möglich ist und Einnahmen aus Ticketverkäufen geringer als sonst ausfallen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen, indem die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets verdoppelt bzw. verdreifacht werden. Sie enthält außerdem eine optionale Ausfallabsicherung.

Am 1. Juli 2021 startet die Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden. Ab dem 1. August 2021 wird sie für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden weitergeführt. Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe ist Stand jetzt für Veranstaltungen bis zum 31.03.2022.

Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden

Ab dem 1. September 2021 startet die Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden. Die Ausfallabsicherung soll eine Planung von größeren Veranstaltungen mit langen Vorlaufzeiten ermöglichen. Sie übernimmt 80 Prozent der Ausfall- oder Verschiebungskosten, falls eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht oder erst später stattfinden kann.

Die Laufzeit der Ausfallabsicherung ist Stand jetzt bis zum 31.12.2022.

Wichtig: FAQs beachten & Veranstaltung frühzeitig registrieren!

Details zur konkreten Ausgestaltung, Antragsberechtigung, Antragsverfahren und Co. von Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung sind den FAQs zu entnehmen.

Die Registrierungsplattform ist bereits jetzt online und es ist ratsam, eine Veranstaltung so früh wie möglich zu registrieren! Denn mit der Registrierung werden die entsprechenden Mittel blockiert!

Ausfallhonorare: Unser Appell an Veranstalter:innen!

Zur Frage, welche Regelungen für Ausfallhonorare bestehen, heißt es in den FAQs explizit: “Ausfallhonorare sind – für die Zwecke der Ausfallabsicherung  förderfähige Kosten. […] Die Vertragspartner können und sollen Regelungen zu Ausfallhonoraren treffen.”

Eine der effizientesten Formen von Hilfe für Künstler:innen und Kulturschaffende ist bei Ausfall die Zahlung von Ausfallhonoren!  Wir appellieren deshalb an alle Auftraggeber:innen, entsprechende Vereinbarungen zu Ausfallhonoraren in den Verträgen zu verankern.

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