FREO e.V. fordert zügige Nachbesserung beim Unternehmerlohn

Weitere Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe sind noch vor Ende des Jahres notwendig: Die Anerkennung eines Unternehmerlohns ist dringend notwendig um Solo-Selbstständige gerecht und ihren Arbeitsrealitäten entsprechend zu unterstützen.

Mit Einführung der Überbrückungshilfe II wurden Anpassungen vorgenommen, die besser auf die Bedarfe eingehen und den Zugang zur Hilfe erleichtern. Diese Entwicklungen begrüßen wir!

Dennoch fallen Solo-Selbstständige ohne fixe Betriebskosten und damit der Großteil der Kunst- und Kulturschaffenden immer noch durch das Raster. Bundeswirtschaftsminister Altmaier kündigte an, dass er bei den Koalitionsparteien für die Einführung eines Unternehmerlohns ab Januar 2021 werben wird. Das macht Hoffnung – doch kann es im Januar 2021 für viele schon zu spät sein.

Ohne freie Künstler*innen und Kulturschaffende geht es nicht!

Wir fordern den Bundeswirtschaftsminister und die Regierungsparteien deshalb auf, noch vor Ende des Jahres eine Einigung herbeizuführen und einen Unternehmerlohn in die Überbrückungshilfe zu integrieren. Nur so können solo-selbstständige Kunst- und Kulturschaffende in der Krise sinnvoll und gerecht unterstützt werden.

Überbrückungshilfe II konzentriert sich nur auf Betriebskosten

Dazu Tobias Rempe, Vorsitzender des FREO e.V.: „Wir brauchen dringend einen Unternehmerlohn. Maßnahmen wie die Überbrückungshilfe II oder auch Neustart Kultur konzentrieren sich auf Betriebskosten oder die Absicherung der kulturellen Infrastruktur. Beides kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die solo-selbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden nicht durch die Raster fallen. Wir haben nichts gewonnen, wenn wir am Ende Kultureinrichtungen durch die Krise gerettet haben, die Künstler*innen, die diese Orte mit Kunst und Leben füllen, aber nicht mehr da sind. Ohne freie Künstler*innen und Kulturschaffende geht es nicht.”

Existenzbedrohende Lage in der Kulturbranche verschärft sich weiter

Die zeitnahe Anerkennung eines Unternehmerlohns ist auch im Hinblick auf das aktuelle Pandemiegeschehen von größter Bedeutung: Steigende Infektionszahlen führen zu strengeren Maßnahmen. Die Kulturlandschaft ist weiterhin durch Absagen von Veranstaltungen oder geringere Ticketeinnahmen von großen Umsatzeinbrüchen gebeutelt. Insbesondere Solo-Selbstständige sind immer noch in einer existenzbedrohenden Lage. Umso wichtiger ist es, hier in Form eines Unternehmerlohns unbürokratisch und gerecht Hilfe zu leisten.